Auftragsverarbeitung (AVV)
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Immer dann, wenn ein Dienstleister im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schreibt Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) vor. Dieser regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten, die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten.
Auftragsverarbeitung durch uns eingesetzte Dienstleister
Für den Betrieb dieser Website und die Verarbeitung von Anfragen setzen wir sorgfältig ausgewählte Dienstleister ein, mit denen entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung bestehen:
- Hosting: IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (Bereitstellung des Webservers und des E-Mail-Versands).
Weitere Angaben zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
AVV für Geschäftskunden
Beauftragen Sie uns als Unternehmen, Hausverwaltung oder öffentliche Stelle mit Leistungen, bei denen wir in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, schließen wir mit Ihnen gerne einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Fordern Sie den AVV einfach bei uns an – wir stellen Ihnen ein entsprechendes Vertragsmuster zur Verfügung.